Hinweise zum Vorgehen bei Krankmeldung, Freistellung, Beurlaubung

An dieser Stelle finden Sie Informationen und Formulare, die Sie dabei unterstützen, eine Krankmeldung oder den Wunsch nach Beurlaubung Ihres Kindes korrekt anzuzeigen.
Freistellung und Beurlaubung
Die Grundlage für die Entscheidung über die Genehmigung eines Antrags auf Beurlaubung bildet die Ausführungsvorschrift "Schulbesuchspflicht".
- Den Antrag auf Beurlaubung des HSG können Sie hier herunterladen.
Krankmeldung
Im Falle einer Krankheit Ihres Kindes melden Sie sich bitte am Morgen des 1. Fehltages der Abwesenheit per Mail bei der Klassenleitung oder der Tutoriumsleitung. Bitte setzen Sie die Lehrkraft, die Ihr Kind am Tag des Fehlens als Erstes unterrichtet hätte, in Kopie.
Weiterhin muss spätestens ab dem 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegen, die Sie Ihrem Kind bei einer schnelleren Rückkehr in die Schule auch mitgeben können. Bitte verwenden Sie hierfür entweder den vorgefertigten Entschuldigungsvordruck und tragen Sie alle erforderlichen Angaben ein oder verfassen Sie selbst ein Entschuldigungsschreiben, das sich an den Vorgaben des Vordrucks orientiert.
Wichtig Sek. II: Beachten Sie bitte unbedingt, dass im Falle einer Klausur oder eines anderen angekündigten Leistungsnachweises (auch Referate oder Präsentationen) eine krankheitsbedingte Abwesenheit zwingend durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss.