Vorgehen bei Krankmeldung, Freistellung, Beurlaubung
Die folgenden Informationen und Formulare unterstützen sie dabei, eine Krankmeldung oder den Wunsch nach Beurlaubung Ihres Kindes korrekt anzuzeigen.
Krankmeldung
Im Falle einer Krankheit wird dies vor Unterrichtsbeginn des 1. Fehltages per Mail durch die Erziehungsberechtigten der Klassenleitung oder der Tutoriumsleitung (name@hsg-berlin.eu) mitgeteilt. Dabei wird die Lehrkraft, die am Tag des Fehlens als Erstes unterrichtet, in Kopie gesetzt. Die Mitteilung muss die voraussichtliche Dauer des Fehlens beinhalten. Sofern diese überschritten wird, ist eine neue Mitteilung an die Klassen-/Tutoriumsleitung notwendig. Am Tag der Rückkehr in die Schule muss eine schriftliche, von den Erziehungsberechtigten eigenhändig unterschriebene Erklärung der Klassen-/Tutoriumsleitung vorgelegt werden, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (z. B. Krankheit) ergeben.
Volljährige SchülerInnen können sich nach den oben genannten Regeln selbst entschuldigen.
Wichtig in der Sekundarstufe II: Beachten Sie bitte unbedingt, dass im Falle einer Klausur oder eines anderen angekündigten Leistungsnachweises (auch Referate oder Präsentationen) eine krankheitsbedingte Abwesenheit zwingend durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss.
Bitte verwenden Sie den vorgefertigten Entschuldigungsvordruck und tragen Sie alle erforderlichen Angaben ein oder verfassen Sie selbst ein Entschuldigungsschreiben, das sich an den Vorgaben des Vordrucks orientiert.
Download: Entschuldigungsformular
Freistellung und Beurlaubung
Den Antrag auf Beurlaubung des HSG können Sie hier herunterladen:
Download: Antrag auf Beurlaubung
Beurlaubungen bis zu drei Tagen können von der Klassenleitung bzw. den TutorInnen ausgesprochen werden.
Bei Beurlaubungen, die länger als drei Tage dauern oder an Ferien grenzen, entscheidet die Schulleitung.
Die Grundlage für die Entscheidung über die Genehmigung eines Antrags auf Beurlaubung bildet die Ausführungsvorschrift "Schulbesuchspflicht".
Download: Ausführungsvorschrift "Schulbesuchspflicht".